Heiligenkreuz

Heiligenkreuz gehörte wie Petersbuch und Kaldorf zu den „Königlichen Dörfern“, d.h. sie unterstanden direkt dem Reich und hatten eigene Gerichtsbarkeit. Die Dörfer waren dem Grafen von Hirschberg zu Lehen gegeben. Graf Gebhard von Hirschberg war kinderlos und hatte bereits vor seinem Tode den Eichstätter Bischof zum Erben seiner Liegenschaften eingesetzt. Der Reichslandvogt zu Nürnberg focht jedoch dieses Testament mit Erfolg an, und so fielen diese Dörfer mit zwei weiteren – außerhalb des Gemeindebereichs gelegenen – wieder an das Reich. Während des Dreißigjährigen Krieges war wiederum der Eichstätter Fürstbischof für drei Jahrzehnte Landesherr, es gelang ihm jedoch erst 1680 endgültig, diese katholisch gebliebenen Orte gegen Bezahlung zu erwerben. Sie wurden dann in das Pflegeamt Titting-Raitenbuch eingegliedert.

Heiligenkreuz, früher Newenkirchen genannt, wurde im Dreißigjährigen Krieg völlig zerstört. Die Kirche „Kreuz-Auffindung“ war früher eine Filiale der Urpfarrei Emsing und gehört jetzt zur Pfarrei Kaldorf. Noch 1639 war die Kirche der Hl. Helena geweiht. Heiligenkreuz war einst ein bekannter Wallfahrtsort. Die Pfarrkirche ist die St. Andreas in Kaldorf.

1879 wurde Heiligenkreuz mit Petersbuch eine selbstständige Gemeinde, zunächst des Landkreises Hilpoltstein, nach der Gebietsreform 1972 des Landkreises Eichstätt. Am 1. Mai 1978 wurden beide Ortsteile der Großgemeinde Titting.