Im Herzen des Anlautertals
Mittwoch, 26. August 2026
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.2 BauGB sowie die Beteiligung der Nachbargemeinden, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der Bauleitplanung wird durchgeführt.
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mitsamt Vorhaben- und Erschließungsplan in der Fassung vom 28.07.2026 stehen einschließlich Begründung und Umweltbericht in der Zeit vom 26.08.2026 bis einschließlich 28.09.2026 auf der Internetseite des Marktes Titting zur Einsichtnahme bzw. Download bereit. Die Entwürfe des Bauleitplans, liegen zudem während der Veröffentlichungsfrist im Rathaus des Marktes Titting (Rathausplatz 1, 85135 Titting) während der allgemeinen Dienstzeiten zur allgemeinen Einsichtnahme öffentlich aus.
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen im Sinne von § 3 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 BauGB elektronisch an bauamt@titting.de übermittelt, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg (schriftlich, mündlich oder zur Niederschrift der Gemeindeverwaltung einzeln oder als Sammeleingabe) abgegeben werden.