Im Herzen des Anlautertals
Mittwoch, 27. August 2025
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Nachbargemeinden, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB zum Vorentwurf der Bauleitplanung wird durchgeführt.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 29 „Schulstraße Süd“ in der Fassung vom 08.07.2025 steht einschließlich Begründung und Umweltbericht in der Zeit vom 27.08.2025 bis einschließlich 29.09.2025 auf der Internetseite des Marktes Titting zur Einsichtnahme bzw. Download bereit. Die Entwürfe der Bauleitpläne, liegen zudem während der Veröffentlichungsfrist im Rathaus des Marktes Titting (Rathausplatz 1, 85135 Titting) während der allgemeinen Dienstzeiten zur allgemeinen Einsichtnahme öffentlich aus.
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen im Sinne von § 3 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 BauGB elektronisch an bauamt@titting.de übermittelt, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg (schriftlich, mündlich oder zur Niederschrift der Gemeindeverwaltung einzeln oder als Sammeleingabe) abgegeben werden.