Änderung Flächennutzungsplan „Wohngebiet Heiligenkreuz“

Montag, 23. Februar 2026

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB sowie die Beteiligung der Nachbargemeinden, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB zum Vorentwurf der Bauleitplanung wird durchgeführt.

Der Vorentwurf der 17.1 Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom 12.02.2026 steht einschließlich Begründung und Umweltbericht in der Zeit vom 23.02.2026 bis einschließlich 27.03.2026 auf der Internetseite des Marktes Titting zur Einsichtnahme bzw. Download bereit. Die Vorentwürfe des Bauleitplans, liegen zudem während der Veröffentlichungsfrist im Rathaus des Marktes Titting (Rathausplatz 1, 85135 Titting) während der allgemeinen Dienstzeiten zur allgemeinen Einsichtnahme öffentlich aus.

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen im Sinne von § 3 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 BauGB elektronisch an bauamt@titting.de übermittelt, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg (schriftlich, mündlich oder zur Niederschrift der Gemeindeverwaltung einzeln oder als Sammeleingabe) abgegeben werden.