Änderung Flächennutzungsplan „Gemeinbedarfsflächen Kaldorf“

Montag, 22. Dezember 2025

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB sowie die Beteiligung der Nachbargemeinden, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB zum Vorentwurf der Bauleitplanung wird durchgeführt.

Der Vorentwurf der 18. Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom 11.11.2025 stehen einschließlich Begründung und Umweltbericht in der Zeit vom 22.12.2025 bis einschließlich 23.01.2026 auf der Internetseite des Marktes Titting zur Einsichtnahme bzw. Download bereit. Die Vorentwürfe des Bauleitpläns, liegen zudem während der Veröffentlichungsfrist im Rathaus des Marktes Titting (Rathausplatz 1, 85135 Titting) während der allgemeinen Dienstzeiten zur allgemeinen Einsichtnahme öffentlich aus.

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen im Sinne von § 3 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 BauGB elektronisch an bauamt@titting.de übermittelt, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg (schriftlich, mündlich oder zur Niederschrift der Gemeindeverwaltung einzeln oder als Sammeleingabe) abgegeben werden.