Änderung Flächennutzungsplan und Bebauungsplan „Erweiterung Marmorwerk“

Freitag, 01. August 2025

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.2 BauGB sowie die Beteiligung der Nachbargemeinden, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der Bauleitplanung wird durchgeführt.

Der Entwurf der 16. Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan und des Bebauungsplanes Nr. 27 mit integriertem Grünordnungsplan „Erweiterung Marmorwerk“ in der Fassung vom 15.07.2025 stehen einschließlich Begründung und Umweltbericht in der Zeit vom 01.08.2025 bis einschließlich 02.09.2025 auf der Internetseite des Marktes Titting zur Einsichtnahme bzw. Download bereit. Die Entwürfe der Bauleitpläne, liegen zudem während der Veröffentlichungsfrist im Rathaus des Marktes Titting (Rathausplatz 1, 85135 Titting) während der allgemeinen Dienstzeiten zur allgemeinen Einsichtnahme öffentlich aus.

Die Aufstellung des Bebauungsplans und die Änderung des Flächennutzungsplans erfolgen nach § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren.

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen im Sinne von § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 2 BauGB elektronisch an beteiligung@tb-markert.de übermittelt, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg (schriftlich, mündlich oder zur Niederschrift der Gemeindeverwaltung einzeln oder als Sammeleingabe) abgegeben werden.