Im Herzen des Anlautertals
Mittwoch, 01. März 2023
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.2 BauGB sowie die Beteiligung der Nachbargemeinden, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der Bauleitplanung wird durchgeführt.
Der Entwurf des Bebauungsplanes „Reindlweg“ in der Fassung vom 14.02.2023 liegt einschließlich der Begründung mit Umweltbericht in der Zeit vom 01.03.2023 bis einschließlich 03.04.2023 im Rathaus des Marktes Titting (Rathausplatz 1, 85135 Titting) während der allgemeinen Dienstzeiten zur allgemeinen Einsichtnahme öffentlich aus.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen im Sinne von § 3 Abs. 2 S. 2 BauGB schriftlich, elektronisch, mündlich oder zur Niederschrift der Gemeindeverwaltung einzeln oder als Sammeleingabe abgegeben werden.