Im Herzen des Anlautertals
Dienstag, 08. Oktober 2024
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB sowie die Beteiligung der Nachbargemeinden, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB zum Vorentwurf der Bauleitplanung wird durchgeführt.
Der Vorentwurf der 16. Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan und des Bebauungsplanes Nr. 27 mit integriertem Grünordnungsplan „Erweiterung Marmorwerk“ in der Fassung vom 17.09.2024 stehen einschließlich Begründung und Umweltbericht in der Zeit vom 08.10.2024 bis einschließlich 08.11.2024 auf der Internetseite des Marktes Titting zur Einsichtnahme bzw. Download bereit. Die Vorentwürfe der Bauleitpläne, liegen zudem während der Veröffentlichungsfrist im Rathaus des Marktes Titting (Rathausplatz 1, 85135 Titting) während der allgemeinen Dienstzeiten zur allgemeinen Einsichtnahme öffentlich aus.
Die Aufstellung des Bebauungsplans und die Änderung des Flächennutzungsplans erfolgen nach § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren.
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen im Sinne von § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 2 BauGB elektronisch an bauamt@titting.de übermittelt, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg (schriftlich, mündlich oder zur Niederschrift der Gemeindeverwaltung einzeln oder als Sammeleingabe) abgegeben werden.